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Konfirmation

Die persönliche Stärkung durch den Segen Gottes und das eigene "Ja" zur Taufe sind das Zentrum der Konfirmation. Junge Menschen werden so auf ihrem Lebensweg ermutigt, der auch ein Weg unter dem Geleit Gottes ist. Zur Konfirmation gehört das Bekenntnis des Glaubens. Deshalb lernen die Jugendlichen in der Konfirmandenzeit zentrale Glaubensinhalte kennen und suchen gemeinsam nach dem, was dem eigenen Leben Halt gibt. Die Konfirmandenzeit ist auch eine Zeit der besonderen Gemeinschaft, die auf Konfirmandenfahrten und verschiedenen Festen gelebt und gefeiert wird. Mit der Konfirmation erhalten die Jugendlichen das Recht, selbstständig am Abendmahl teilzunehmen, das Patenamt zu übernehmen, kirchlich zu heiraten und die Gemeindeleitung zu wählen. Informationen zum neuen Konfirmand(inn)en-Jahrgang finden Sie hier

Die nachfolgenden Fragen werden allerdings häufig gestellt:

In welchem Alter kann ich mein Kind anmelden?
In der Regel werden die Kinder angemeldet, wenn sie in die 7. Klasse kommen. Sie sollten zur Konfirmation etwa 14 Jahre alt sein. Die Konfirmandenarbeit beginnt jeweils nach den Sommerferien, meist zusammen mit dem Schulanfang.

Wo melde ich mein Kind an?
Bei uns im Gemeindebüro können Sie Ihr Kind anmelden. Erforderliche Unterlagen sind die Taufurkunde bzw. die Geburtsurkunde, ggf. eine Abmeldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde, wenn Ihr Kind sich in einer anderen als Ihrer Wohnortgemeinde konfirmieren lassen möchte, und das aktuelle Formular für die Anmeldung zur Konfirmation.

Wir sind als Eltern nicht Mitglied in der Evangelischen Kirche. Kann unser Kind trotzdem konfirmiert werden?
Ja, die Konfirmation ist möglich.

Was lernt mein Kind?
Die Konfirmandenarbeit hat ihre biblische Grundlage im Auftrag Jesu Christi: "Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum geht hin und macht zu Jüngern alle Völker: Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende." (Matthäusevangelium, Kapitel 28). Die Konfirmandinnen und Konfirmanden machen sich mit dem kirchlichen Leben in Gottesdienst und Alltag vertraut und lernen die biblische Botschaft kennen. Sie sollen erfahren, was es bedeutet, getauft zu sein und an Jesus Christus zu glauben.

Kostet die Teilnahme etwas?
Nein, die Konfirmandenarbeit ist grundsätzlich kostenfrei. Sofern Konfirmandenfreizeiten oder Ausflüge stattfinden, wird meist um eine Eigenbeteiligung gebeten.

Ist die Teilnahme auch in einer anderen Kirchengemeinde möglich?
In der Regel schon. Wenn Sie Gründe dafür haben, fragen Sie bitte den zuständigen Pfarrer oder die Pfarrerin.

Unser Kind ist nicht getauft. Kann / Muss es trotzdem konfirmiert werden?
Ihr Kind kann an der Konfirmandenarbeit teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn Ihr Kind nicht getauft ist, wird es in der Regel am Ende des Konfirmationsunterrichts getauft. Die Konfirmation als Bestätigung dieser Taufe ist dann eigentlich nicht mehr notwendig: Ihr Kind hat ja schon selber "Ja" zur Taufe gesagt. In der Praxis wird dieser Fall allerdings meist so gehandhabt, dass ungetaufte Konfirmandinnen und Konfirmanden kurz vor der Konfirmation getauft werden, damit sie wie alle anderen aus ihrer Gruppe an dem festlichen Gottesdienst teilnehmen können.

Endet das Patenamt mit der Konfirmation? Offiziell enden die Aufgaben der Paten mit der Konfirmation, weil der oder die Jugendliche dann religionsmündig ist. Aber es ist natürlich schön, wenn die Kontakte zwischen Paten / Patin und Patenkind ein Leben lang bestehen bleiben!

Ist eine Konfirmation auch als Erwachsener möglich? Für die Konfirmation gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass Sie getauft sind. Als Vorbereitung auf die Konfirmation, wo Sie im Gottesdienst zusammen mit der versammelten Gemeinde gemeinsam den christlichen Glauben öffentlich bekennen, ist eine kirchliche Unterweisung nötig. Wie diese im Einzelnen aussieht, erfragen Sie bitte gerne bei Pfarrer Vöhler oder Pfarrerin Althaus.

Letzte Änderung am: 04.05.2022